Virtueller Rundgang 73 – Feuerordnung von 1772 am Tag des Notrufes

Deckblatt der Feuerordnung von 1772 in der Fassung von 1802 aus unserer Sammlung (Foto: Stadtmuseum Brandenburg an der Havel)
Deckblatt der Feuerordnung von 1772 in der Fassung von 1802 aus unserer Sammlung (Foto: Stadtmuseum Brandenburg an der Havel)

Heute laden die Berufsfeuerwehren in Deutschland zu einem digitalen Aktionstag bei twitter unter #twittergewitter ein. Wir wollen mit unseren 8 Posts heute die Brandenburger Feuerwehren unterstützen und uns auf unsere Weise beteiligen: Feuerwehr-Content aus dem Stadtmuseum! Los geht’s!
Die Feuerordnung von 1772 nahm alle Bürger in die Pflicht, denn es gab noch keine Feuerwehr, denn erst 100 Jahre später wurde diese unserer Stadt ins Leben gerufen. 1618 wurde die erste Ordnung durch Kurfürst Johann Sigismund erlassen, in Berlin wurde 1706 das erste Spritzenhaus gebaut. Nicht selten führte ein Hausbrand zum Verlust ganzer Straßenzüge, daher war in der Feuerverordnung nicht nur das Verhalten im Brandfall geregelt, auch sollten feuerfeste Baustoffe schon beim Hausbau die Gefahr verringern, später sein Hab und Gut sowie Leib und Leben in einer Brandkatastrophe zu verlieren.
Die Version von 1802 aus der Sammlung des Stadtmuseums beinhaltet zusätzlich auch Regelungen wie die Gebühren für den Schornsteinfeger oder den Nachtwächter. Bis heute sorgt der Schornsteinfeger für einen freien Abzug der Heizungsabgase und ist Teil der Vorsorgekette vor Bränden. Anstelle des durch die Straßen patrouillierenden Nachtwächters ist in den Häusern und Wohnungen der Rauchmelder getreten.

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